Zitat:
Zitat von Toshi
Vorrausgesetzt du kannst eine mutwillige täuschung beweisen. denn Verschleißteile sind von garantien immer ausgenommen. Naja sind wir ehrlich wenn ich es drauf anlege begründe ich dir 90 % des autos als Verschleißteil
|
yo...den ärger würde ich mir nicht antuen wollen.der händler hat dann zwar auch schlechte karten,aber das ganze muss erst vor gericht gehen und darauf hätte ich keine lust