Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Toshi
					 
				 
				Vorrausgesetzt du kannst eine mutwillige täuschung beweisen. denn Verschleißteile sind von garantien immer ausgenommen. Naja sind wir ehrlich wenn ich es drauf anlege begründe ich dir 90 % des autos als Verschleißteil 
			
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yo...den ärger würde ich mir nicht antuen wollen.der händler hat dann zwar auch schlechte karten,aber das ganze muss erst vor gericht gehen und darauf hätte ich keine lust