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Alt 10.01.2011, 20:45   #4
doef-doef
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AW: Frage zu Eintragungen

Zitat:
Zitat von schokomanu Beitrag anzeigen
Ansonsten zum TÜV und fragen, die beissen nicht. viele Sachen (Auspuff) kannst nach §21 eintragen lassen. Für den Auspuff ne Leistungsmessung und ggf. ne Fahrgeräuschmessung, wenn das im grünen Bereich ist, bekommst dann die Eintragung.
So habe ich das gemacht.
Der TÜV Prüfer meines Vertrauens hat ja mal Proforma sein "Hörgerät" drangehalten. Er sagte: "nicht dass Du jetzt die 200-300 Euro ausgibst und nachher wird des nix". War jetzt zwar kein extra abgelegenes Stück Straße mit dem DIN irgendwas Belag sondern in der 30er Zone vor unserer Firma, aber für eine Tendenz hats ja gelangt. Ich hatte Standgeräuschmessung 98 Phon (was ja eigentlich egal ist, wie er sagte - weils ja nur ein Referenzwert für die Rennleitung ist) und bei der einen Fahrtmessung 85 Phon. Somit hat er gesagt, kann ich mir das Geld gleich sparen - weil never ever...
Ich hab ne 3" Downpipe und wie gesagt ne 3" Blitz Nür Spec R (Mit Silencer natürlich) noch mit Originalkat. Wäre es jetzt um ein bis zwei Phon gegangen hätte er mir das mit der Fahrgeräuschmessung eingetragen (weil ja auf dem DIN Belag vielleicht doch etwas leiser, Messtoleranzen und der ganze Quark...).

Für die Blitz gibts ja vermutlich nicht verschiedene DB-Killer, oder?
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