Eine Änderung der Reifengröße ist generell eintragungspflichtig da dies auch zu einer anderen Geschwindigkeit und demnach auch zu einer größeren Tachodifferenz führt.
Wenn der Abrollumfang in der Tolleranz von 2% liegt und die Tragfähigkeit sowie der Speedindex passen solltest Du die ohne Probleme eingetragen bekommen.
und ein wenig Klugscheiß

:
z.B. 195/70 bedeutet Reifenbreite zu Reifenhöhe in %. Also ist die Reifenhöhe (gemessen vom Innenrand) 70% von der Reifenbreite. Damit wäre der 195/65 niedriger und demnach kleiner und die tatsächliche Geschwindigkeit gemessen vom Tacho langsamer.