Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.12.2010, 11:32   #3
onkel jens
Registrierter Benutzer
 
Benutzerbild von onkel jens
 
Registriert seit: May 2007
Ort: Bodensee
Beiträge: 562
iTrader-Bewertung: (2)
onkel jens befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Abweichende Reifengröße

Eine Änderung der Reifengröße ist generell eintragungspflichtig da dies auch zu einer anderen Geschwindigkeit und demnach auch zu einer größeren Tachodifferenz führt.
Wenn der Abrollumfang in der Tolleranz von 2% liegt und die Tragfähigkeit sowie der Speedindex passen solltest Du die ohne Probleme eingetragen bekommen.

und ein wenig Klugscheiß :
z.B. 195/70 bedeutet Reifenbreite zu Reifenhöhe in %. Also ist die Reifenhöhe (gemessen vom Innenrand) 70% von der Reifenbreite. Damit wäre der 195/65 niedriger und demnach kleiner und die tatsächliche Geschwindigkeit gemessen vom Tacho langsamer.
__________________
und

onkel jens ist offline   Mit Zitat antworten