AW: Wildschaden- mit Gutachten unzufrieden
Moin
Würde mal bei der Innung anrufen und fragen, ob ein Gutachter die Sache an sich verändern darf. Denn er soll ja begutachten, nicht reparieren. Denn jetzt kannst Du ja behaupten, er hat erst recht was kaputt gemacht. Ist juristisch auf jeden Fall fragwürdig.
bb
Hei
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