ok, it´s gettin´rough...
wieso Argumentationsfehler? Es ist für mich unlogisch, von einer Person Schadenersatz fordern zu können, wenn sie nicht in die Vertragswerkstatt geht weil sie ein WHB hat. Aber
nicht, wenn sie nicht zu mir kommt, weil sie ne andere (freie) Werkstatt hat!?
Und es ist mWn in D schlichtweg nicht möglich, solche Ansprüche zu erheben. Im Gegenteil, es gibt sogar eine staatliche Stelle, die nichts anderes macht, als solche Monopole im Keim zu ersticken.
Und was heisst da, jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen!? Ich versteh gerade den Zusammenhang nicht, das ist hier doch vollkommen irrelevant!? Ich darf auch als Bäckereigeselle oder Klofrau mein Auto selbst reparieren, wie ich lustig bin, das kann mir niemand verbieten! Und schon gar niemand kann mich deshalb verklagen, weil ich es nicht ihm (gegen Bezahlung oder nicht) zu Reparatur gegeben habe! Ob ich dabei ein WHB benutzt habe oder nicht, ist dabei auch vollkommen wurschd.
Deiner Argumentation nach dürfte mich dann Toyo sogar anpissen, wenn ich mein Auto mithilfe eines
legal gekauften oder von der Toyo-Werkstatt(!!! ja, die machen das!) geliehenen WHB repariere? ääääh... ne.
Und es gibt ja auch noch das Haynes-Reparaturhandbuch! Oder andere, freie Reparaturhandbücher. Ui, was geschieht dann mit dessen Nutzern? Oder gar den Autoren, Verlegern, Händlern? Die müssten ja alle schon vor 50 Jahren zu Tode verklagt worden sein, weil sie den Werkstätten das Geschäft wegnehmen...
Alles was Toyo in der Hand hätte, wäre das Copyright, das ist richtig. Aber solange man nicht mit Kopien handelt oder sie öffentlich frei verteilt, wird das keine Sau interessieren.
zählst Dich doch selbst dazu
