Zitat:
Zitat von Melinda
Böser Fehler in der Argumentation!
Jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen. Ob er dafür eine Anleitung braucht oder nicht, ist dabei nebensächlich. Selbst wenn dieser Meister zur Ausübung seines Handwerks die entsprechende Fachliteratur benötigt (im Original gibt es ja zu kaufen), spricht auch nichts dagegen.
In unserem Fall handelt es sich jedoch eindeutig um Verletzung des Copyrights. Das hat immer Folgen. Unwichtig, wie schwer die Strafe sein wird. Aber es wird eine Strafe geben. Die Strafe richtet sich üblicherweise nach dem Vergehen und dem Einkommen. Die Schadenersatzklage kommt bei Verurteilung auf dem Fuß. Und bei Schadenersatz gelten nicht irgendwelche lächerlichen "Deckelungsparagraphen". Ein "Schaden" wird überlicherweise voll geltend gemacht und bei entsprechender Sachlage auch voll fällig.
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ok, it´s gettin´rough...
wieso Argumentationsfehler? Es ist für mich unlogisch, von einer Person Schadenersatz fordern zu können, wenn sie nicht in die Vertragswerkstatt geht weil sie ein WHB hat. Aber
nicht, wenn sie nicht zu mir kommt, weil sie ne andere (freie) Werkstatt hat!?
Und es ist mWn in D schlichtweg nicht möglich, solche Ansprüche zu erheben. Im Gegenteil, es gibt sogar eine staatliche Stelle, die nichts anderes macht, als solche Monopole im Keim zu ersticken.
Und was heisst da, jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen!? Ich versteh gerade den Zusammenhang nicht, das ist hier doch vollkommen irrelevant!? Ich darf auch als Bäckereigeselle oder Klofrau mein Auto selbst reparieren, wie ich lustig bin, das kann mir niemand verbieten! Und schon gar niemand kann mich deshalb verklagen, weil ich es nicht ihm (gegen Bezahlung oder nicht) zu Reparatur gegeben habe! Ob ich dabei ein WHB benutzt habe oder nicht, ist dabei auch vollkommen wurschd.
Deiner Argumentation nach dürfte mich dann Toyo sogar anpissen, wenn ich mein Auto mithilfe eines
legal gekauften oder von der Toyo-Werkstatt(!!! ja, die machen das!) geliehenen WHB repariere? ääääh... ne.
Und es gibt ja auch noch das Haynes-Reparaturhandbuch! Oder andere, freie Reparaturhandbücher. Ui, was geschieht dann mit dessen Nutzern? Oder gar den Autoren, Verlegern, Händlern? Die müssten ja alle schon vor 50 Jahren zu Tode verklagt worden sein, weil sie den Werkstätten das Geschäft wegnehmen...
Alles was Toyo in der Hand hätte, wäre das Copyright, das ist richtig. Aber solange man nicht mit Kopien handelt oder sie öffentlich frei verteilt, wird das keine Sau interessieren.
Zitat:
Zitat von Melinda
Meinetwegen können sich die selbsternannten Rechtsexperten hier gerne weiter auslassen.
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Zitat:
Zitat von Melinda
3. Zum Rechtlichen: Ich bin keine Rechtsanwältin.
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zählst Dich doch selbst dazu
