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Zitat von wolle
........Ich hätte es darauf ankommen lassen, denn die haben eine Gewährleistungspflicht, da der Wagen in Deutschland verkauft wurde und demzufolge auch deutsches Gesetz hier seine Anwendung finden wird.
Ich hatte sowas auch schonmal, der verkaufer hatt auch allerlei in den Kaufvertrag geschrieben, wie zb. keine Haftung da gebrauchtwagen oder käufer ist vom Fach, Wagen wird gekauft wie gesehen!, das alles ist aber völlig egal.
das alles hat laut BGB überhaubt keine Bedeutung.
Also wenn ein Vollkaufmann (wie es ein Authändler in jedenfall ist) einen Gebrauchsgüter an einen Privatman verkauft, ist er Gesetzlich dazu verpflichtet die einjährige Gewährleistungspflicht einzuhalten.
Ich hatte damals geklagt und auch recht bekommen.
Also wie Du siehst lohnt sich ein Gang zu Anwalt
Am besten noch mit Advokat....... Anwalts Liebling.
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.....kommt halt drauf an wie der Wagen verkauft / gekauft wurde ! wenn im Kaufvertrag steht Händler als Vermittler.......ists wie bei nem Privatverkauf......und ist somit ein Griff ins braune ;und das dann mit oder ohne Anwalt.........ausser man kann über ne Bundestechnische Prüfanstalt ne arglistige Täuschung oder den Betrug nachweisen.........Leider schrecken da die Kosten viele davor ab.