AW: Einmal Oldenburg und wieder zurück....
Ich habe es leider dieses mal nicht geschafft... Aber nächstes mal (wenn wieder ein Treffen stattfindet) schaffe ich es hoffentlich.
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StGB §328 (Auszug):
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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