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Alt 18.05.2010, 21:07   #4
Andreas-M
[NSH]Schlossgespenst
 
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Andreas-M wird schon bald berühmt werden
AW: Kevin`s Aufbau

soweot ich weiß max 5 tage. zumindest wars 2007 noch so, da hatte ich das letzte mal ein Kurzzeit-KZ.

edit: ist immer noch so: Straßenverkehrsamt-
Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc.) innerhalb Deutschlands verwendet.
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"

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