also die Antwort von aquanote ist schon ein bißchen jämmerlich.
Erst gesucht, dann nicht gefunden, Geld rücküberwiesen und dann doch gefunden? Mit der begründung wegen den dünnen Pappen (hä ???) und dann im ausländischen ebay eingesetzt?
WARUM nur?
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Ich zitiere mal:
Dann habe ich mich nochmal bei dir gemeldet nachdem ich diese nicht finden konnte und dir sofort den kompletten Betrag erstattet.
Deine Rücküberweisung entbindet Dich nicht von den Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag (nach §433 BGB)
Das geht nur im BEIDERseitigen Einverständnis.
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Niemand ist bei mir zu Schaden gekommen.
Aber sehr wohl ist hier der Käufer zu Schaden gekommen wenn er einen teureren Deckungskauf vornehmen muß.
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Du mußt übrigens wirklich aufpassen.
Einen Kaufvertrag nur zum Schein einzugehen ohne sich verpflichten zu wollen kann schon in den strafrechtlichen Bereich des Betruges gehen.

Kannst ja mal Deinen Anwalt fragen. Von einem Anwalt habe ich diese Auskunft genauso bekommen.