Danke an alle für die tollen antworten!

aber ich hab mich da jetzt nochmal selber informiert da des hier ja auch nicht so wirlich klar ist obs erlaubt ist oder nicht...!
Laut verkehrspolizei darf man als deutscher staatsbürger (wohnsitz über 186 tage im jahr in deutschland) darf man kein fahrzeug mit einer ausländischen zulassung bzw. kennzeichen fahren!
wenn man das nicht beachtet und trotzdem fröhlich mit englischen kennzeichen in der weltgeschichte rumcruist (grenzversicherung mit eingeschlossen), ist das fahren ohne zulassungund wird mit 3 punkten geahndet...
der scherz an der ganzen geschichte ist aber noch das man für dieses fahrzeug keine steuer in deutschland bezahlt und dies wäre steuerhinterziehnung!!!
also finger weg!
und danke für manche hilfreiche kommentare...
tschau