AW: Schreibfehler
Eigentlich sollte man ganz knallhart durchgreifen...
- Die Aufenthaltserlaubnis an die Sprachkentnisse koppeln. Sprich: keine ausreichenden Deutschkenntnisse -> Deutschkurs und sollte der erfolglos bleiben, keine Aufenthaltserlaubnis für die ganze Familie.
Naja und bei denen, die bereits die deutsche Staatsbürgerschaft haben wird halt HartzIV gestrichen oder Ordnungshaft...irgendsowas...
Was die Straftäter angeht: Aufenthaltserlaubnis entziehen, Recht auf Wiederspruch erlischt. Abschiebung sofort nach Rechtskraft des Urteils bzw. bei Haftstrafe sofort nach verbüßung derselben...
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Zitat:
Zitat von Walter Röhrl
Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen
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