Zitat:
Zitat von mikezzz
Das Gutachten sagt ja darüber aus, dass genau der Typ Felge mit dieser und jener Last die Anforderungen erfüllt hat...
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Eben nicht, es sagt nur aus, daß die
geprüften Felgen, als genau die, die auch wirklich geschrottet wurden, diese Festigkeiten hatten. Für alles andere muß dann ne ABE als Nachweis für ein Qualitätsmanagement her.
Edit: Nochmal wegen Fahwerksgutachten. Ich hab jetzt gelesen, daß sowas nur erfoderlich ist, wenn sich die Spurweite um mehr als 2% ändert. Steht auch so z.B. im Gutachten von SSC:
http://www.spurverbreiterung.de/technik/gutachten/gutachten_anz.php?pdfnr=3003074982b95b60&marke=Toy ota&bez=Supra&typ=A7&farbe=blau
Konkret würde es um Felgen in 8x18 mit ET 40 gehen. Es sollen 225er Reifen drauf. Ich weiß grad nicht genau, wo die Spurweite gemessen wird, würde aber vermuten, daß die Änderung unter 2% ist. Da müßte ich mir das Gutachten ja sparen können. Aber womit geh ich dann zum Tüv? Hab nur die ABE für alle möglichen Toyotas und Lexus. Festigkeitsgutachten gibt's keins, zumindest nicht auf der Herstellerseite. Die wissen wohl, daß die eh nix bringen.
