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Alt 17.03.2010, 16:35   #17
gitplayer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Zitat:
Zitat von Benjaminvegeta Beitrag anzeigen
Eine ABE gibt immer die Rechtmässigkeit des Anbauteils in Verbindung mit dem Fahrzeug an dem es geprüftr wurde an. Bei einem anderen Fahrzeug kann sich das wieder ganz anders verhalten und unvorschriftsmässig sein.

Du brauchst eine ABE, die explizit auf dein Fahrzeug ausgestellt wurde. Ansonsten ist es nur ein nutzloser Zettel wie ein Festigkeitsgutachten
Das ist die Frage. Wenn's nur drum geht ein Qualitätsmanagement nachzuweisen, dann müßte allein die bloße Existenz einer ABE ausreichen, um mit dem Festigkeitsgutachten und ggf. weiterer Prüfungen die Felgen eintragen zu lassen. Weil dann wäre ja gewährleistet, daß die produzierten Felgen mit den geprüften übereinstimmen.

Ist es aber so, daß die ABE grundsätzlich passend für's Fahrzeug sein muß, dann würde das heißen, daß man NIEMALS Felgen eingetragen bekommen kann, die keine ABE für's Fahrzeug haben. Festigkeitsgutachten hin oder her.
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Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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