Zitat:
Zitat von berndMKIII
Nein.
Ich habe ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten und ein Festigkeitsgutachten für die Felgen benötigt. Dann wurde ein technisches Gutachten erstellt und eine Vollabnahme gemacht. Und schon waren die Felgen eingetragen 
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Ich versteh nur Bahnhof.
Edit:
Schau mal in den Link:
Zitat:
Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.
Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben
Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
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Das Festigkeitsgutachten der Räder sagt, wie man dem Link entnehmen kann, nur aus, daß DIE Räder, die GEPRÜFT wurden diese Werte haben. Es sagt aber nicht aus, ob die, die du eintragen willst genauso die Werte erfüllen. Deswegen zählen die Festigkeitsgutachten nicht.