Thema: Ebay Betrug
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 01.01.2010, 14:59   #2
gitplayer
Registrierter Benutzer
 
Benutzerbild von gitplayer
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: 74740 Adelsheim
Beiträge: 12.096
iTrader-Bewertung: (23)
gitplayer wird schon bald berühmt werden gitplayer wird schon bald berühmt werden
AW: Ebay Betrug

Zitat:
Zitat von supraxe Beitrag anzeigen
Gebotsabschirmung muß erstmal nachgewiesen werden.
Ist eigentlich egal, weil bei so nem Fall, also dem Rückzug des Höchstgebots, eh kein Vertrag zustande kommt (mit dem 2. Höchstbietenden), außer der 2. Höchstbietende und der Verkäufer einigen sich darauf.

Steht wie erwähnt in den Ebay AGB. Eine Rechtsanspruch auf Herausgabe besteht daher nicht. Genau aus dem Grund muß Ebay dringend handeln, damit die Adresse des VK nicht trotzdem automatisch an den 2. Höchstbietenden übermittelt wird. So könnte man sich zumindest halbdwegs (als Privatmann, bei Firmen wird's vermutlich trotzdem herauszufinden sein, wo die ansässig sind) davor schützen, daß dir die Russenmafia vor der Tür steht.
__________________


Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
gitplayer ist offline   Mit Zitat antworten