Zitat:
Zitat von frank
Am besten ist es wenn du dich mit der Frau deines Kindes einigst
wenn das geht,fährst billiger so
Sonst einen eigenen guten anwalt nehmen..........
|
Eine Einigung klappt nur im Vorfeld .............greif ins gesparte und nimmt nen Rechtsanwalt ! Mehr für Dein Kind geben kannst du immernoch............ist aber dann freiwillig ! Für alles was du an mehr Zahlst lass Dir das bestätigen ;diesen Akt solltest du sorgsam bis zum vollendeten 18ten lebensjahres Deines Kindes hüten ! Das gilt vor allem fürs 13te und 14te Gehalt wo dem Ex Partner mehr Geld fürs Kind zusteht...........bevor ich was vergesse;Überstunden werden auch mit in die Bemessung mit eingerechnet......
