Zitat:
Zitat von S1077
Wenn der Silencer nicht explizit erwähnt ist, kann auch keiner nachvollziehen, ob das Teil mit oder ohne eingetragen wurde!
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Natürlich kann man das.
Deshalb ist eine Eintragung ohne Änderung des erhöhten Standgeräusches auch nutzlos.
Anhand dieses Wertes wird nämlich bei Kontrollen ermittelt, ob der Wagen abweicht oder nicht - das reicht dann schon zur Nachprüfung aus!
Ich habe (meine ich) 90dB eingetragen bekommen, steht auch im Fahrzeugschein.
Wenn du jetzt ohne Silencer rumfährst, dann kommst du natürlich weit drüber und demzufolge steht fest, dass du an der Abgasanlage manipuliert hast.
WAS manipuliert wurde ist denen egal, du bekommst deinen Termin zur Nachprüfung und ne Mängelkarte und musst wieder antanzen.
Der eingetragene Wert ist sehr zuverlässig zu ermitteln. Ich habe (da ich ja 2 mal hinfahren musste da nicht sofort eingetragen werden konnte) auch 2 mal diese Messung machen müssen, ich hätte ja inzwischen manipulieren können
Da kam auf die Nachkommastelle genau der identische Wert bei raus - so kann man schon wirklich gut messen, was da eingetragen wurde
