Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.11.2009, 00:00   #1
danielMA70
Registrierter Benutzer
 
Benutzerbild von danielMA70
 
Registriert seit: May 2007
Ort: Reinheim
Beiträge: 1.863
iTrader-Bewertung: (13)
danielMA70 wird schon bald berühmt werden
Hab ne echt lustige Mail bekommen

Ich weiß zwar nicht ob es stimmt aber vielleicht wissen das die Gesetztgelehrten....:

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen
will und irgend ein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
Drängeln? Lichthupe? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO
sehr teuer werden!
Seit dem 01.08.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 €uro - 4
Punkte - 3 Monate Fahrverbot!

Deshalb lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO
derzeit 50 €uro - 3 Punkte - Fahrverbot gibt es erst bei mehrfacher
Wiederholung.
Fazit: 200 €uro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50
€uro - 2 Punkte. Wieder einen Punkt gespart!
Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen
und insgesamt noch 200 €uro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!!!

Kauf Dir Blaulicht und Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir
den Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
20 €uro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann
aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und gleich in größeren Mengen
im Versandhandel (z. B. Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart und keine Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz
auskennt..... :-)
__________________
greetz Daniel



danielMA70 ist offline   Mit Zitat antworten