@eddie
So, mein kleiner junger Freund. Auch ich war vor etlichen Jahren mal im Autoverkauf tätig. Sehr erfolgreich übrigens. Habe damit die Kosten meines BWL-Studiums reingeholt. (Abschluss mit Note 1,0 - falls das jemanden interessiert

)
Anbei daher ein paar Klarstellungen zu den bisher diskutierten Begriffen und den Zusammenhängen zwischen kalkuliertem Wert, Buchwert und Marktwert. Diesmal etwas ausführlicher:
Marktwert, auch Tageswert, bezeichnet den Preis, zu dem ein Gut am Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt gehandelt wird. Relevanter Wertansatz zur Vermögensbewertung bei tageswertbezogener kalkulatorischer Abschreibung und für den Fall, dass der Tageswert die Anschaffungskosten eines zu bilanzierenden Vermögensgegenstandes zum Bilanzierungsstichtag dauerhaft unterschreitet.
Siehe dazu auch:
Abschreibung: mögliche Formen: Bilanzielle lineare Afa, degressive (arithmetische/geometrische) Afa, bzw. Afa nach dem Substanzverzehr. Der Abschreibungsbetrag entspricht dabei den im Abschreibungszeitraum zu verteilenden Anschaffungs-, Herstellungs-, bzw. Wiederbeschaffungskosten. Der kalkulierte Restwert, wie z.B. beim Leasing, orientiert sich stark am üblichen Abschreibungsverfahren von Anlagegütern. Zusätzlicher Faktor sind noch die gefahrenen Kilometer. Trotzdem wird bei Rückgabe des Autos der Marktwert bestimmt. Erst hier zeigt sich, ob die Kalkulation auch dem tatsächlichen Wert entspricht.
Buchwert: Gelistetes Vermögen lt. Bilanz, bewertet nach Anschaffungskosten korrigiert um Abschreibungen entsprechend den steuerlichen Bewertungsvorschriften (deshalb auch
Restwert bezeichnet). Der B.
kann mit dem Zeitwert übereinstimmen, wenn die Korrekturen (Ab-, Zuschreibungen) der tatsächlichen Wertentwicklung entsprechen.
Wiederbeschaffungskosten (
auch Wiederbeschaffungswert) ist der Anschaffungswert eines im Unternehmen (auch Privathaushalt) vorhandenen Vermögensgegenstands zum Zeitpunkt seiner Wiederbeschaffung. Wiederbeschaffungskosten werden in der Kostenrechnung zumeist als Abschreibungsbetrag den kalkulatorischen Abschreibungen zugrundegelegt und zur Bewertung ... verwendet. Werden nicht die W. einer künftigen Ersatzbeschaffung, sondern die W. im Betrachtungszeitpunkt herangezogen, spricht man auch von
Tageswerten. Die Verwendung von W. als Wertansatz für die Bestimmung der Kostenhöhe,
und damit auch der Versuch einen zukünftigen Marktwert zu berechnen, ist insbesondere mit 3 Problemen verbunden: a) Zum Zeitpunkt der Bewertung ist die genaue Höhe der W. i.d.R. nicht bekannt (siehe z.B. Leasingkalkulation). Dies führt mitunter zu Prognosefehlern. b) Der Ansatz von W. unterstellt, dass ein Vermögensgegenstand in unveränderter Form wiederbeschafft wird (identische Reduplikation). Insbes. bei langlebigen Wirtschaftsgütern (vgl. Toyota Supra, selbst nach 8 Jahren immer noch kein Schrott

) entspricht diese Prämisse häufig nicht der Realität. c) Der Ansatz von W. führt bei langlebigen Einsatzgütern dazu, dass Faktorpreise, die sich in der Zukunft aufgrund u.U. völlig unterschiedlicher Markt-, Konkurrenz- und allgemeiner Umweltbedingungen bilden werden, zwar heute in die Kalkulation des Produktes eingehen, aber zu marktkonträrem Verhalten führen kann (siehe auch kalkulatorischer Preis eines MKIV nach Restwertverfahren). Alles klar?
Soviel zum Thema: „Erst wissen, dann reden“. Übrigens: Auch die Leasinggesellschaften kalkulieren nach den oben ausgeführten wirtschaftlichen Grundregeln, natürlich angereichert mit Erfahrungswerten, aber ebenfalls mit all den genannten Fehlerquellen. Darum kann der kalkulatorische Wert eines Gutes völlig vom Marktwert abweichen. Der MKIV ist dafür ein Beispiel. Er ist vielleicht teuer (relativ), aber nicht
teurer als der Marktwert. Denn das wäre ein Paradoxon.
Fazit: Eine „Kalkulation des Marktwertes“, sofern man diesen
Contradictio in adjecto überhaupt verwenden sollte, kann also bestenfalls annäherungsweise erfolgen. Verstanden?
So. Aber nun lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Bitte, nur zu....


Warum allerdings Schwacke und Dat bei der Ermittlung des
Marktwertes dermaßen daneben liegen, ist mir ein Rätsel. Schätze, die machen entgegen ihrer Aussagen gar keine Erhebungen (Marktforschung), sondern stellen die gleichen Berechnungen auf, wie oben ausgeführt.
Hier noch ein Auszug von Huk-Coburg:
Was erstattet die Kaskoversicherung?
...Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs...
Link HUK Coburg mit ausführlichem Text