Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.09.2009, 02:19   #4
Australis
Registrierter Benutzer
 
Benutzerbild von Australis
 
Registriert seit: Jul 2009
Ort: Ahaus
Beiträge: 1.471
iTrader-Bewertung: (0)
Australis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

Das Abkleben des Lichtkeils bei Engländern im Rechtsverkehr stellt lediglich eine Kompromisslösung dar.
Umrüsten wegen ein paar Tagen oder weniger Wochen ist definitiv für den Fahrzeughalter unzumutbar... oder was würdest Du sagen, wenn Du dein KFZ nur wegen 2 Wochen England-Urlaub umrüsten müsstest?
Andererseits würde der Lichtkeil auf der "falschen" Seite den Gegenverkehr blenden und ist somit für diesen unzumutbar...
Also was bleibt dann übrig? Klar: die zumutbaren, geschätzten 5€ in Selbstklebefolie zu investieren und den Lichtkeil komplett "Eliminieren".

Wir haben zu meinen Lehrzeiten genügend Toyotas von G.I.'s die nach ihrer Dienstzeit in D geblieben sind umgerüstet, und bei allen(!) mußten wir die linearen US- Scheinwerfer gegen die Version aus den in D verkauften Modellen austauschen.
Krasseres Beispiel: In den USA gabs ende der 80er 'nen Corolla mit Schlafaugen (AE86), den es ja so in Deutschland nie offiziell gab... Kommentar vom TÜV-Prüfer: "Lasst euch was einfallen, so nehm ich das Auto nicht ab!" Endergebnis: mit MR2 (SW10)- Scheinwerfern geht's... ob da an Scheinwerfer oder Gehäuse was geändert wurde, kann ich nicht sagen, weil an ausgerechnet dem Tag, wo die eingebaut werden sollten begann mein Lehrgang auf der Innung, und als dieser vorbei war, war auch das Thema so weit im Hintergrund, daß ich mich nicht weiter drum gekümmert hab...
__________________
Zitat:
Zitat von Walter Röhrl
Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen
Australis ist offline   Mit Zitat antworten