AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Also damit ich das richtig verstehe: du möchtest den rechten Scheinwerfer so ändern/tauschen, dass du eine schlechtere Auseuchtung der Fahrbahn hast, um die Reichweite beider Scheinwerfer auf einer linie zu haben?
Dann greifen die Richtlinien für die regelkonforme Einstellung der Scheinwerfer. Und diese sehen eine weitere Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrandes vor, und eine kurze als Blendschutz für links.
Die Einstellung wird auch bei der HU geprüft und wird bei Abweichung als Mangel angekreidet. zumeist nimmt der Tüv-Prüfer die richtige Einstellung schnell vor Ort vor( wenn er kein Arsch ist)
zu den Folien bei reisenden Engländern:
Das ist eine Not-/Behelfslösung und gilt auch nur für Reisende oder PKW-Überführungen auf eigener Achse. Damit diese niemanden blenden solange sie da sind. Für die kurze Dauer ist es nicht zumutbar, dass die ihre Leuchten umbauen. Wenn das Fahrzeug aber in Deutschland zugelassen werden soll muss es den deutschen Gesetzen entsprechen und die Scheinwerfer getauscht werden.
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