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Alt 05.09.2009, 16:43   #1
suNji_mkIII
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suNji_mkIII befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

MUSS das Abblendlicht asymetrisch sein oder MUSS es nicht?
Bei fahrzeugen der Stadt oder ähnlichen Fahrzeugen gehts ja auch ohne asymetrie. Ist das auch an nem PKW erlaubt?

Und bitte kopiert nicht Wikipedia oder google. das das asymetrische Abblendlicht 1957 erfunden wurde weis ich mittlerweile auch, das es 15° hat auch und wofür es ist und bla bla blubb..., aber ob man es braucht oder nicht da steht davon nix drin, zumindest versteh ich das so.
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Zitat:
Zitat von Walther Röhrl Beitrag anzeigen
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.
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