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Alt 16.10.2003, 01:35   #15
CyberBob
Alter Hase
 
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CyberBob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
also laut diesem gesetzestext, gibt es keine richtlinien für leuchtstärke und farbe der rückstrahler...

zu beachten ist:
1. katzenauge muss vorhanden sein und rot leuchten
2. bremslicht muss heller sein als standlicht und beide rot leuchten

also spricht nichts gehen tönen der lampen und auch nichts gegen die benutzung von LED's oder anderen leuchtmitteln...

ich werde mit diesem wisch mal zum tüv fahren und den kollegen anquatschen wieso ich meine ausbauen musste...
ich werde verlangen dass er mir einen paragrafen zeigt wo drinsteht dass tönen verboten ist oder wie hell oder dunkel das ganze leuchten soll...

jeder popel vw und bmw darf heckleuchten in alle farben des regenbogens benutzen nur weil das glass durchgefärbt ist und nicht lackiert...

okay ist klar, zu dunkel soll es nicht sein, der hintermann soll ja noch merken wenn man bremst...

was mich stört ist, die bullen haben zwar gesagt verboten, haben es aber bei mir nicht bemängelt weil sie nach langem prüfen, es wäre alles noch hell genug...

auch steht nirgens geschrieben, welchen ral-ton das rotleuchten haben muss... (falls die tönug die farbe verfälscht)
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