AW: englisher fahrzeug brief
yep, da wird nämlich dann schnell mal die mwst und der zoll fällig, egal ob status verkauft oder nicht verkauft. jedes land hat gewisse fristen für die benützung von ausländischen fahrzeugen bei wohnsitz im eigenen land: 30 tage sind oft maximum, ausnahme ist wenn man vorweisen kann, dass man im ausland einen Neuwagen bestellt hat - dann maximal 90 tage; alle angaben gelten für die schweiz, aber da gibts bei euch sicher auch vorschriften. die sache mit dem fahrzeug auf jemandem im ausland zulassen geht also nicht achtlos an den behörden vorbei. würde mich nicht wundern wenn sich diese nun noch melden würden mit ner gesalzenen nachbelastung...
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