Also, wenn ich für Mord verurteilt werden würde, wär mir auch sch**egal wer die Zeche hinterher bezahlt...
Aber zum Thema:
Ich bin RS-mäßig seit einigen Jahren bei der HUK24. Hatte zwei Sachen. Eine wurde problemlos abgewickelt, bei der letzten bin ich quasi auch übers "Kleingedruckte" gestolpert. In diesem Fall hatte die Gegenseite behauptet, dass der Auslöser für den Konflikt bereits vor Vertragsabschluß der RS lag. Damit ist das Risiko nicht mehr versichert. Wohlgemerkt: Es reicht die BEHAUPTUNG der Gegenseite. Das muß nicht erst im Verfahren festgestellt werden. Man trägt dann das Prozessrisiko alleine.
Na ja. Wie immer bei Versicherungen: Immer gaaanz genau informieren
Achso nochwas: Bei Vorsatztaten wird normalerweise unter Vorbehalt gezahlt. Das heißt, erst wenn der Richter im Urteil den Vorsatz festgestellt hat KANN (und wird i.d.R.) die Versicherung die Kosten zurückfordern.
Zitat:
Zitat von ToyotaTom
..das lustige daran ist das sind ja sozusagen taten die du vorsätzlich begehen würdest, und die sind (soviel ich weis) nicht mit ner rechtsschutz abgedeckt ... deswegen hab ich auch nur eine Verkehrsrechtsschutz ..ach so übrigens beim ADAC ...und ich kann nur sagen die ist TOP  hab se bis jetz 2mal gebraucht und null probleme gehabt ...
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