Ist der neue Inhaber komplett in die Rechte und Pflichten des alten Inhabers eingetreten?
Wenn ja, dann hat der neue Inhaber ein Problem. Auch wenn das eine mündliche Absprache gilt diese rein rechtlich genauso, wie eine schriftliche. Ich würde dem neuen Inhaber einen Brief schreiben, wo du auf die Heraushabe deiner Schürze bestehst. Sollte er diese nicht mehr haben, so kann er dir gerne den Wiederbeschaffungswert bezahlen.
Wenn er nicht in die Rechte und Pflichten eingetreten ist, hast du gelinde gesagt ein Problem und kannst den alten Inhaber nur auffordern, dir dein Eigentum auszuhändigen.
Ich neige bei solchen Sachen immer dazu, Recht bissige, entsprechend ausformulierte Briefe zu schreiben und direkt auf die Rechtslage hinzuweisen. Hat dann meist auch Erfolg
