Gut geschrieben, aber einige Dinge sind nicht so ganz richtig.
Man kann mit dem Kaufvertrag auch direkt zum deutschen Zoll, bezahlt dort die Zollgebühren und erhält die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zumindest war das bei mir der Fall.
Außerdem habe ich die Zollgebühren nicht direkt dort bezahlt, sondern hier in Deutschland beim deutschen Zoll. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich dennoch erhalten. Das Finanzamt wurde dann direkt vom deutschen Zoll einige Tage später in Kenntnis gesetzt und ich erhielt den Steuerbescheid.
Ach, und KfZ-Steuer musste ich auch nicht bezahlen. Insofern wundert mich das im Moment ein wenig...
EDIT: Eine Spedition brauchte ich auch nicht. Habe alles direkt beim deutschen Zoll geregelt. Also, keine Gebühren für Spedition etc.
EDIT²: Der Schweizer Fahrzeugschein wurde auch vom deutschen Zoll entwertet.