Zitat:
Zitat von Silent Deatz
Ich musste sogar mal auf die Versandkosten (50$) Zoll bezahlen....*fluch*
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Das dürfen sie nicht machen. Als Bemessungsgrundlage ist der Warenwert ausschlaggebend und nicht die Frachtkosten.
Anders würde es sich verhalten, wenn die Frachtkosten nicht klar erkennbar wären, d.h. Zusammenlegung der komplett gezahlten Summe, woraus nicht der eigentliche Warenwert ersichtlich wäre.
Du hättest da auch gegen vorgehen können. Im Zweifelsfall hätten Sie Dir eine entsprechende Richtlinie zeigen müssen aus der ersichtlich ist, das der Zoll die Versandkosten "verzollen" kann/darf.
Du kannst auch nachträglich Widerspruch einlegen. Es kommt dann aber natürlich auch auf die Fristen an.
Ganz ehrlich. $50 sind in € ca. 30€. Das wären vielleicht ca. 10€ Zoll, aber mir würde es um das Prinzip gehen, dass der Zoll ohne jegliche Ermächtigung einfach pauschal und willkürlich die Versandkosten verzollt.
