Zitat:
Zitat von Racer-X
Das hat damit nichts zu tun. Bei nicht eingetragenen Veränderungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Bei dem hier vorliegenden Fall handelt es sich um Leistungsbezüge, die dem Beziehenden offensichtlich nicht zustehen. Hier liegt Mitwirkungspflicht seitens des Leistungsbeziehers vor. Hat dieser zu unrecht Leistungen seitens der Arge bezogen, so liegt "Erschleichen von Sozialleistungen" vor, die auch strafbar sind.
Wenn dies zutreffen sollte, dass Sozialleistungen ungerechtfertigt bezogen wurden, so müsste ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet und die Leistungen sofort gestrichen werden.
Aber dies nur für den Fall, dass das auch tatsächlich zutreffend ist.
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Wer in dieser Hinsicht noch nie gemogelt hat werfe den 1. Stein.

außerdem kann bei einem schlimmen Unfall etwas entdecktes nicht Eingetragenes schnell strafbar werden.

damit lass ichs jetzt gut sein.