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Alt 21.01.2009, 18:28   #1
Racer-X
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AW: Mal ne schöne

Zitat:
Zitat von Damon Beitrag anzeigen
Ich hoffe hier hat jeder seine Veränderungen eingetragen. Ist sonst auch strafbar.
Das hat damit nichts zu tun. Bei nicht eingetragenen Veränderungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Bei dem hier vorliegenden Fall handelt es sich um Leistungsbezüge, die dem Beziehenden offensichtlich nicht zustehen. Hier liegt Mitwirkungspflicht seitens des Leistungsbeziehers vor. Hat dieser zu unrecht Leistungen seitens der Arge bezogen, so liegt "Erschleichen von Sozialleistungen" vor, die auch strafbar sind.

Wenn dies zutreffen sollte, dass Sozialleistungen ungerechtfertigt bezogen wurden, so müsste ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet und die Leistungen sofort gestrichen werden.

Aber dies nur für den Fall, dass das auch tatsächlich zutreffend ist.
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