Zitat:
Zitat von Amtrack
Mal ne andere Frage, aber passend zum Thema: da meine Lady ja auch aus der CH ist und ich ein kleines Kennzeichen hinten bewilligt bekommen habe -> bleibt das beim Ummelden auf einen anderen Landkreis bestehen? (Stichwort Bestandsschutz?)
|
Ist es denn in den Fahrzeugpapieren explizit eingetragen? (bei mir: "Platz für amtl. Kennz. vuh 360mm, Ausn-Gen. erteilt LRA ...")
Ich mußte mangels dieser Eintragung das Auto (die Ami-Supra) beim innerdeutschen Ummelden vorführen, obwohl ich die alten kurzen Kennzeichen und Fotos vom Heck vorlegen konnte. Also auf Bestandsschutz in dem Sinne kannst Du Dich da eher nicht berufen.
Ich habs nun für paar Euros in die Papiere eintragen lassen und nun sollte es bei weiteren Ummeldungen auch ohne Vorführung gehen.
Rajko