AW: Xenon
also ich hatte nie die motivation das xenon tüv oder bei uns mfk tauglich zu machen...
denn ja du hast recht... wenn überhaupt legal müsste ein neigesensor gekoppelt sein... allerdings wenn deine scheinwerfer ordentlich eingestellt sind blendest du auch nicht mehr mit xenon als wenn du ordentliche blue vision drin hast...
mir gefällt das licht in verbindung mit den klarglasleuchten
und statt 55/60 W Leistung nimmt die Xenon Anlage nur noch 35 W pro Birne auf... dh summa summarum bei eingeschaltetem Abblendlicht eine Schonung der Bordspannung um 40 W...
auch die LED Standlichter sehen nicht nur toll aus sondern nehmen weniger Leistung auf...
Also damit allen klar ist dieses Set wie auch die Xenon für die Nebler sind nicht eintragungsfähig..
allerdings ne normale Polizeikontrolle sollte nie ein problem sein..
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