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Alt 18.11.2008, 22:12   #7
Rino
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AW: TÜV abgelaufen = Knöllchen

Zitat:
Zitat von Andreas-M Beitrag anzeigen
knöölchen NACH der TÜV-prüfung VOR ablauf der nachuntersuchungsfrist zählt nicht. TÜV-Durchfallbericht vorlegen, und wenn das knöllchen in die frist fällt, ist es hinfällig. Kann die politesse ja nicht ahnen das du schon nen TÜV-durchfaller hinter dir hast.
denk ich auch so, ich hoffe das ordnungsamt auch
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Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
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