wobei ich ja denke, das die einem evtl auch erstmal nachweisen müssen, das die nicht-eingetragene bremse schlechter ist als die eingetragene. und da sie es ja nicht ist, weils ein und das selbe ist, liegt der "einzige" mangel an der Nichteintragung. ob die einem dann alleine der nicht-eintragung wegen nen strick draus drehen können weiß ich nicht. vermutlich schon...

Irgendwo hab ich ein gerichtsurteil abgespeichert, wo drin steht, das die betreffenende sache / der betreffende umbau unmittelbar mit dafür verantwortlich sein muß, das der unfall zustande gekommen ist. und ist er aufgrund der bremse zustande gekommnen, wäre er mit eintragung sowie ohne auch passiert, da die gleiche bremse. wobei ich eine beteiligung der bremsen eh für unrealistisch halte, denn die bremsen ja nun weitaus besser als ne serienbremse.
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"
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