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Zitat von gitplayer
Wenn Beleuchtungspflicht besteht, sind die Hauptscheinwerfer zu benutzen. Diese Leuchten DÜRFEN nur leuchten, wenn das Abblendlicht NICHT eingeschaltet ist. Jedoch gilt bei dem von dir beschriebenen Fall Satz Nr. 1! Streng genommen dürftest du die also garnicht benutzen.
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Alle diese Vorschriften sind mir bekannt. Habe ich irgendwas gesagt, was dagegen verstößt? Nein. Wenn's Abblendlicht an muß, muß es eben an.
Ich fahre aber eigentlich mit dem Firmenwagen, zumindest auf der AB, immer mit Licht. Mit der Supra mache ich das nicht, weil ich finde das es scheisse aussieht.

Da sind dann die Tagleuchten eben ein guter Kompromiss, denke ich....