AW: Gutachterfrage
Laut meiner Anwältin gibt es 2 Möglichkeiten: entweder man klagt die Gewährleistung ein oder klagt auf Kaufrückabwicklung. Wenn ich letzteres verliere kann ich nicht mehr aufs erste klagen. Dann isses vorbei. Da hätt ich auf Gewährleistung klagen müssen. Allerdings hat mir diese ADAC-Superanwältin das erst so genau erklärt wo es schon zu spät war.
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