AW: Was ist mit den Nur Spec Anlagen?
Mich geht das eigentlich nix an, weil ich zum Glück nix bestellt habe, aber weil ich gerade auf eine Wirtschaftsrecht-Klausur lerne, möchte ich noch was zu den Lagerkosten sagen, die Matce verlangt.
Wenn wir mal kurz vom deutschen HGB ausgehen, dann steht in §354 Abs. 1:
"Wer in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach den an dem Orte üblichen Sätzen fordern."
Matce wäre demnach im Recht!
Ich nehme an, in anderen Handelsgesetzbüchern finden sich ähnliche Klauseln. Rome sollte einfach zahlen und sich in den Arsch beißen, weil er es verbockt hat. Rechtlich gibt's da garnix zu rütteln.
Es finden sich noch weitere Voschriften im BGB. Fängt bei §241 an und geht bis §304. Da geht's im einzelnen um Schuldverhältnisse. Kann ja jeder mal Blättern, den es interessiert. Interessant vor allem die Beziehung Schuldner zu Gläubiger. Denn ein Vertrag ist ein beidseitiges Schuldverhältnis. Das heißt, beide sind einmal Schuldner und Gläubiger. Am Ende muß der haften, der als erstes seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, und das ist ROME.
Diejenigen, die bei ROME bestellt haben können sich im BGB auch mal einlesen, denn das gilt für sie genauso.
Ist mir unbegreiflich, wie man die Sache anders auslegen kann. Ein Blick in die Gesetze hilft manchmal enrom weiter.
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Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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