Zitat:
Zitat von maserchef
nein, meine teure.
das geht so unmittelbar nicht:
jeder user der sich im internet bewegt hat eine sog. IP-Adresse und ist damit eindeutig identifizierbar.
(d.h. streng genommen nicht der user, sondern nur der Anschlußinhaber.)
beim vorliegen einer (wesentlichen) straftat, die durch die strafermittlungsbehörden tatsächlich verfolgt wird, kann man idR die IP unmittelbar einem anschlussinhaber zuordnen.
alle anschlüsse werden über die radius-server der tcom in darmstadt geroutet.
zivilrechtliche forderungen sind dankenswerterweise nicht geeignet eine IP zuzuordnen. da besteht schlicht kein öffentliches interresse.
und wenn ich jetzt behaupten würde, dass sie masslose hängetitten haben, dann wäre das sicherlich eine beleidigung, aber eben keine von öffentlichem interesse.
deshalb bleibt der realname unbekannt.
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GROßER IRRTUM, mein kleiner Freund. Du hättest dich nicht doppel-anmelden sollen, mit der gleichen IP deines hier offiziell registrierten Nicks (wo auch dein Name bekannt ist)
Selbiges werde ich dir dahingehend Beweisen, dass du einen Brief meiner Anwälte bekommst... du wolltest "Anwalt spielen" ... jetzt hast dus

Und das kommt dich teuer zu stehen - im wahrsten Sinne des Wortes. Im gegensatz zu mir, hast DU nämlich einige rechtswidrige Aussagen getätigt.
Naja - mal schaun, wie groß deine Klappe später ist
