Zitat:
Zitat von Kasper
Ich denke hier lag - wenn überhaupt - ein zivilrechtliches Problem vor.
Deshalb wird die Polizei hier gar nichts unternehmen.
Kein begründeter Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung.
Hier im Forum haben ja einige eine recht seltsame Vorstellung von den Dingen ... 
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ich hoffe du kennst das 11 gebot und was das besagt.

und danach dann zivilrechtliche klage ist eh ganz klar.

RIALO,mfg aus wien