Ich "VERKAUFE" hier erstmal garnichts.... wie in dem eingeschriebenen brief an Roman steht (lieber Kasper) storniere ICH mit 11. Juni seinen Auftrag - nachdem ich keine Meldung (d.h. auch keine Stornierung) bekomme.
Nur keine Sorge - diese Vorgehensweise ist mit unsren 2 Firmenanwälten durchgesprochen... selbstverständlich kann ich Lagergebühren verrechnen wenn mir durch eine Stornierung ein "Schaden" (d.h. verschwendeter Platz) entsteht. Dass ich nicht EWIG lagern kann, bis sich der Kunde mal meldet, sollte klar sein ... aber das werden wir dann eh vor Gericht klären, hab ich so das Gefühl.
BIS 11. JUNI (d.h. Stornierungsdatum) nehme ich keine Bestellungen an UND stelle ich keine Rechnungen für die Anlagen aus - D.H. KEIN VERKAUF