Na das klingt ja schonmal nicht schlecht, danke für die Infos

Also demnach braucht's für Spurplatten und Lochkreisadapter kein fahrzeugspezifisches Gutachten, sondern nur irgendwas für die Festigkeit, dann geht's per Einzelabnahme beim TÜV?
Am liebsten würde ich ja die Felgen von meinem Mitsu montieren, aber die haben einen Lochkreis von 5 x 114,3 und Einpresstiefen von 18mm vorne und -10mm hinten, wie ich grad rausgefunden hab. Da wird wohl nix zu machen sein.
Um wieviel darf die ET denn vom Serienwert abweichen, damit eine Felge (+Spurplatte) eingetragen werden kann, mal vorausgesetzt dass das Rad nirgends schleift?
Und lassen sich die Serienfelgen von anderen Fahrzeugen überhaupt eintragen? Für die gibt's ja normalerweise keine Gutachten über Festigkeit o.ä.?