AW: kühler.....
Kann sein.
Ich seh das aber auch von der rechtlichen Seite.
Wenn ich Gewährleistungsansprüche habe, dann bin ich im Grunde genommen auf den guten Willen des Händlers angewiesen.
Denn wenn ich rechtliche Schritte einleiten wollte, müßte ich das vor einem amerikanischen Gericht machen.
Und das lohnt sich nicht bei ein paar hundert Euro. Da muß der STreitwert schon wesentlich höher sein.
Da leg ich lieber nen Euro drauf und kauf das Zeug hier. Da hab ich nen Ansprechpartner vor Ort und das ganze läuft dann auch unter der deutschen Gesetzgebung.
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Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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