AW: es geht nix
auf jeden fall wennst die re.zahlst nachher sofort von einem gerichtlich vereidigten sachverständigten und die rep auf durch und ausführung überprüfen lassen.bei differenzen geht das dann gleich vor gericht und du ersparst dir dann die überprüfung bei der bundestechnischen prüfanstalt zu bezahlen.
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