Das deutsche Recht unterscheidet nicht bei Beihilfen und ähnlichen "Förderungen" in der schwere der begangenen oder auch nicht begangenen Straftat - wäre auch übel wenns so wäre (ok,in diesem Fall nicht).
Aber stellt euch mal vor, ihr seid wirklich arme Schlucker, durch einen dummen Zufallen kommen eure Daten auf ne DVD die der BND einem anderen armen Schlucker abkauft

und schwupp sitzt ihr wegen $teuerhinterziehung in Untersuchungshaft, könnt euch aber keinen Anwalt leisten geschweige denn dagegen prozessieren - und eben genau für sowas ist diese Beihilfe da.
In Anspruch nehmen kann und darf sie eben jeder, auch der, der ein Kind umgebracht hat (nachweislich!).
Justizia darf eben keinen Unterschied machen zwischen den Menschen
Würde ich auch nicht entscheiden wollen ab wo "noch Knast" und ab wann "killt ihn" gelten solle...