Zitat:
Zitat von Damon
Von mehreren Vorinstanzen ists abgelehnt worden, das Bundesverfassungsgericht hats genehmigt! So stehts da.  
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Die Sache ist so: Mit der damaligen Folterandrohung wurde gegen geltendes Recht verstoßen. Deswegen will der Verurteilte auf Schmerzensgeld klagen. Das Gericht hat mit seinem Urteil nun nicht dem Schmerzensgeld an sich zugestimmt, sondern, dass der Kläger aufgrund Mittellosigkeit Anspruch auf Prozesskostenhilfe in dieser Sache hat. Prozesskostenhilfe wird jeder Person gewährt, die als Kläger oder Beklagter nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für einen Prozess aufzubringen. Prozesskostenhilfe wird aber nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Durchaus könnte es also sein, dass der Mörder seinen Anspruch durchsetzen kann.