mfk musst bei halterwechsel (sprich beim fahrzeugkauf) immer dann machen, wenn die letzte prüfung über ein jahr zurückliegt. die mfk musst aber nicht sofort machen, du wirst wenn du das fahrzeug eingelöst hast per schreiben dazu aufgefordert, i.d.R. innerhalb eines Monats nach dem einlösen (erfahrungswert, keine naturkonstante

).