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Lachgas seit 01/2008 Legal!
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11.02.2008, 17:18
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Phoenix
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AW: Lachgas seit 01/2008 Legal!
Zitat:
Alle NOS Systeme haben, eine Beförderungsgenehmigung, und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr unter folgenden Bedingungen mitgeführt werden.
Die Anlage muss ordnungsgemäß installiert sein,
und darf nicht betriebsbereit sein
. Das heißt, dass die Gaszufuhr unterbrochen, und die Steuerung außer Betrieb sein muss.
Und was soll das heißen? Also einbauen ja, funtionieren nein. Toller legaler TÜV.
Dann lieber ganz dem Motto Legal ... Ilegal ... Scheißegal.
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Liebe Grüße vom ATV-Fahrenden Suprafahrer.
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