AW: 28 Juni 2008 Velten SUPRAGARTENPARTY" B"
Yoar könnte ich mich durchringen zu. Berlin ist nicht soooo weit weg.
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StGB §328 (Auszug):
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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